Zeit Drogen, wenn die Nachwirkungen wieder in den Kopf steigen würden (pag. 3272 Z. 30 und Z. 41). Doch auch dieser Umstand lässt nicht auf eine bestehen Suchtproblematik schliessen, zumal ein Konsum nicht gleichbedeutend mit einer Abhängigkeit ist (vgl. dazu hiernach). Dr. med. K.________ erklärte an der Berufungsverhandlung überzeugend, dass wohl gar nie eine detaillierte Suchtanamnese erhoben worden sei. Die Diagnose sei aus seiner Sicht so in den Raum gestellt worden, was in der Gefängnispsychiatrie häufig vorkomme und auch verständlich sei.