Diese Aussage dürfte in dieser Absolutheit nicht zutreffen, hat er doch anlässlich einer Untersuchung im Jahre 2012 früheren Kokainkonsum eingeräumt (pag. 1028). Da er jedoch erst im Jahre 2011 in die Schweiz einreiste bzw. aktenkundig wurde, wäre nicht von einer langandauernden Sucht auszugehen. Nicht auszuschliessen ist, dass der Beschuldigte bereits vor der Einreise in die Schweiz ein Suchtproblem hatte. Diesbezüglich fehlen jedoch jegliche Hinweise. Gemäss dem Arztbericht vom 19. Oktober 2023 fiel das Drogenscreening positiv auf THC, Benzodiazepine und Kokain aus (pag. 3257) und der Beschuldigte gab anlässlich der Neubeurteilungsverhandlung zu Protokoll, er nehme von Zeit zu