dabei nur vereinzelt und betrafen – jedenfalls soweit in den Akten ersichtlich – den Konsum von Cannabis. Hätte der Beschuldigte über mehrere Jahre harte Betäubungsmittel konsumiert, so wäre zu erwarten, dass bei Anhaltungen entsprechende Sicherstellungen gemacht worden wären bzw. entsprechende Urteile vorliegen würden. Bei der Exploration hat der Beschuldigte den Konsum von Heroin und Kokain bestritten (pag. 1090). Diese Aussage dürfte in dieser Absolutheit nicht zutreffen, hat er doch anlässlich einer Untersuchung im Jahre 2012 früheren Kokainkonsum eingeräumt (pag.