2732 Z. 33 ff.). Ebenso fehlt auf Grund der unauffälligen Bildgebung des Kopfes im MRI der Nachweis einer cerebralen Krankheit oder Schädigung, womit für die von med. pract. AG.________ (zusätzlich) diagnostizierten organischen Persönlichkeitsstörung ein Diagnosekriterium fehlt (pag. 2514 f.). Ähnliches gilt für die Verdachtsdiagnose von weiteren Störungen durch Betäubungsmittel: So ist aus den Akten bzw. insbesondere dem Strafregisterauszug ersichtlich, dass der Beschuldigte auf Grund seiner Lebenssituation und seines Verhaltens in den letzten Jahren von der Polizei verschiedentlich angehalten wurde. Verurteilungen wegen Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz erfolgten