61 und schizophrene Persönlichkeitsstörung festgestellt. Dies seien alles Diagnosen, die Dr. med. K.________ sauber und klar widerlegt habe. Man könne nicht gestützt auf den Bericht auf das Gutachten von med. pract. AG.________ abstellen. Interessant sei der Antrag der Verteidigung, wonach hinsichtlich der Schuldfähigkeit und Diagnose dem Gutachten von med. pract. AG.________ und betreffend die Behandelbarkeit jenem von Dr. med. K.________ zu folgen sei. Med. pract. AG.________ habe gestützt auf eine Suchtabhängigkeit eine Massnahme nach Art.