Der Beschuldigte sage selbst, er trinke keinen Alkohol. Und auch der im Bericht erwähnte Wert von 0.2 Promille lasse nicht auf eine solche Abhängigkeit schliessen. Weiter sei die Abhängigkeit von Medikamenten diagnostiziert worden, die aber zur Tatzeit nicht vorgelegen habe. Wenn überhaupt habe der Beschuldigte Drogen konsumiert. Schliesslich habe med. pract. AG.________ eine organische