Dies sei das Problem des Beschuldigten. Wenn beim Beschuldigten instabiles und aggressives Verhalten beobachtet werde, sei dies immer eine Reaktion auf das Verhalten eines Anderen, der ihn angreife oder ihn nach seinem Empfinden ungerecht behandle. Auch sage keiner der Zeugen aus, dass der Beschuldigte in der Nacht gegenüber der Polizei aggressiv gewesen sei oder irgendjemanden angegriffen habe (zum Ganzen pag. 3277 f.). Weiter führte Rechtsanwältin B.________ aus, es sei gesagt worden, der Bericht des AF.________(Spital) sei akut. Aber in dem Moment, als es passiert sei, sei es auch akut gewesen.