Demnach bestehe eine Mehrfachsucht, auch nach Medikamenten. Med. pract. AG.________ habe die Schuldunfähigkeit mit der Persönlichkeit des Beschuldigten erklärt. Er habe ausgeführt: «Die Fähigkeit, die Konsequenzen des eigenen Verhaltens für sich und andere abzuschätzen, scheint beim Beschuldigten weitgehend verloren gegangen zu sein. Es bestehen erhebliche Probleme, längerfristige Lebensziele anzusteuern und zugunsten zukünftiger Vorteile auf aktuelle Anreize zu verzichten.