60 von med. pract. AG.________, der eine von ihm nicht gewollte Massnahme empfohlen habe. Der Psychiater des AF.________(Spital) habe eine Abhängigkeit von Betäubungsmitteln festgestellt. Heute habe der Beschuldigte ausgesagt, dass er konsumiere, wenn er sich nicht gut fühle. Dem Bericht des Regionalgefängnisses O.________ (Ortschaft) sei ebenfalls zu entnehmen, dass der Beschuldigte mehrmals nach Medikamenten verlangt habe. Demnach bestehe eine Mehrfachsucht, auch nach Medikamenten.