Diesbezüglich habe er keine Skrupel. Wenn der Beschuldigte wieder in so eine Lebenssituation zurückkehre wie bisher, in der Illegalität und ohne finanzielle Absicherung, sei das Ganze sehr viel ungünstiger. Die Prognose sei bei ihm durch sehr viele Faktoren belastet (pag. 2739 Z. 26 ff.). 16.4 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien 16.4.1 Vorbringen der Verteidigung bzw. des Beschuldigten Im Rahmen der Neubeurteilungsverhandlung brachte Rechtsanwältin B.________ für den Beschuldigten zusammengefasst vor, hinsichtlich der Massnahme sei dem Gutachten von Dr. med.