Er schliesse nicht aus, dass er bloss Therapie in Bezug auf seine Brandverletzungen gemeint habe. Aus seiner Sicht sei nachvollziehbar, dass die therapeutischen Gespräche dem Beschuldigten auch gut tun würden. Sie würden seinen Leidensdruck erleichtern. Der Beschuldigte sehe sich als Opfer eines ungerechten Systems und habe ein grosses Mitteilungsbedürfnis. Vor diesem Hintergrund sei verständlich, dass eine Therapie entlastend sei. Eine solche Therapie sei indessen legalprognostisch nicht wirksam, worauf eine Massnahme aber ausgerichtet sei.