von mehr als 25 Punkten sei eine doppelt so hohe Rückfallquote als bei anderen Gewalt- und Sexualstraftätern festgestellt worden (pag. 2545 ff.). Weiter kam Dr. med. K.________ bei der Anwendung des VRAG (Violence Risk-Appraisal Guide) auf einen Summenwert von 22, welcher der Risikokategorie 8 entspreche. Das Rückfallrisiko für erneute Anklagen und Verurteilungen liege bei Straftätern mit ei-