57 Schizophrenie seien häufig noch schwerer gestört). In der entsprechenden Diagnosekategorie sei die Ausprägung des Störungsbildes aber im oberen Bereich einzuordnen (ungewöhnlich schwere Aggressionsproblematik und Psychopathy). Die beim Beschuldigten vorliegende Persönlichkeitsstörung stelle eine Grundstörung dar, welche ihn dazu disponiere, in besonders belastenden Situationen eine Anpassungsstörung (ICS 10 F43.2) zu entwickeln, welche durch depressive Züge, aber auch durch besondere Anspannung gekennzeichnet sei (pag. 2541). Hingegen verneinte Dr. med.