Das Störungsbild erscheine beim Beschuldigten ausgeprägt und werde möglicherweise durch seinen (illegalen, dissozialen) Lebensstil mit mangelnder Integration in hiesiger Kultur und Gesellschaft noch akzentuiert. In der Ausprägung sei das Störungsbild in der Gesamtgruppe der Personen mit einer psychischen Störung im mittleren Bereich (Personen mit einer