bedingt erforderlich sei. Eine hohe Aggressivität zähle zu den besonders stabilen und wenig veränderbaren Zügen einer Persönlichkeit. Weiter verweist Dr. med. K.________ darauf, dass die BH.________ (Klinik) im Rahmen eines einmonatigen Aufenthaltes des Beschuldigten auf der BI.________ (Klinik) zur selben diagnostischen Beurteilung gekommen seien (pag. 2539). Das Störungsbild erscheine beim Beschuldigten ausgeprägt und werde möglicherweise durch seinen (illegalen, dissozialen) Lebensstil mit mangelnder Integration in hiesiger Kultur und Gesellschaft noch akzentuiert.