Drogenkonsum im Sinne einer organischen Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F19.71) gelitten habe. Auch bei diesen Taten sei von einer erheblich verminderten, wenn nicht sogar von einer aufgehobenen Steuerungsfähigkeit auszugehen. Med. pract. AG.________ stützte sich zur Beurteilung des Rückfallrisikos auf den VRAG-R (Violence Risk-Appraisal Guide-Revised) ab. Dabei handle es um ein Instrument, welches bei Gewalt- und Sexualstraftätern das Risiko erneuter Anklagen und Verurteilungen wegen Sexual- und/oder Gewaltdelikte einschätze. Der Beschuldigte sei mit einem Wert von +12 Punkten der Risikokategorie 7 (von 9) einzuordnen.