53 hen Rückfallgefahr für weitere Delikte aus. Während med. pract. AG.________ die Anordnung von strafrechtlichen Massnahmen empfahl, erachtete Dr. med. K.________ solche als aussichtslos. Eine unterschiedliche Beurteilung erfolgte zudem bezüglich der Schuldfähigkeit. Im Neubeurteilungsverfahren reichte Rechtsanwältin B.________ für den Beschuldigten einen Arztbericht des Notfallzentrums des AF.________(Spital) vom 19. Oktober 2023 zu den Akten.