16. Forensisch-psychiatrische Begutachtung des Beschuldigten 16.1 Allgemeines Über den Beschuldigten liegen mehrere forensisch-psychiatrische Gutachten vor, welche ihrerseits auf diverse im Verlaufe der Jahre erstellte Therapieberichte und anderweitige relevante Unterlagen Bezug nehmen. In der Voruntersuchung bzw. erstinstanzlich wurde med. pract. AG.________ als Sachverständiger eingesetzt. Da der Beschuldigte sich der psychiatrischen Begutachtung widersetzte, erstellte dieser ein Aktengutachten datierend vom 21. Dezember 2020 (pag. 486/32 ff.). Mit ergänzendem Aktengutachten vom 3. Februar 2021 beantwortete med. pract. AG.