Seine mündlichen und schriftlichen Aussagen sind konstant und in sich stimmig. Besonders hervorzuheben ist der Umstand, dass sich J.________ anschliessend in Quarantäne begeben hat. Dergleichen wäre sicher nicht passiert, wenn er nicht tatsächlich im Mundbereich getroffen worden wäre. Es gibt keinen Grund an den Aussagen von J.________ zu zweifeln. Seine Aussagen sind glaubhaft, weshalb vollumfänglich darauf abgestellt werden kann.