Im Nachgang zu der infolge des aufgebrachten Verhaltens des Beschuldigten A.________ abgebrochenen Verhandlung vor dem Kantonalen Zwangsmassnahmengericht wurde Botschaftsschützer J.________ vom zuständigen Gerichtspräsidenten mit der Rückführung des Beschuldigten A.________ in das Regionalgefängnis O.________ (Ortschaft) beauftragt. Als der Beschuldigte A.________ in Handschellen gelegt wurde, versuchte er dies mit sperren der Arme zu verhindern, weshalb er mit einer geeigneten Technik ins Schliesszeug gelegt wurde.