Auch sei es ihm Rahmen von Verhaftungen üblich, dass man Beschimpfungen ausspreche. Diese würden sich aber nicht gegen einzelne Beamte richten, sondern vielmehr gegen das System im Allgemeinen. Bei den gemachten Vorwürfen handle es sich damit um Vorfälle mit der Polizei oder Gefängnisbeamten, die keine Verurteilung wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte rechtfertigen würden (pag. 2747 f). Die Generalstaatsanwaltschaft hielt dem entgegen, dass kein Komplott der Polizei gegen den Beschuldigten bestehe. Die diesbezüglichen Aussagen der Polizei seien glaubwürdig.