12.6 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien Die Verteidigung brachte oberinstanzlich zusammengefasst vor, dass die Polizei sehr schnell eine Person in Handschellen lege, die sich über eine Anhaltung aufrege. Dabei komme es durchaus vor, dass auch Gewalt angewendet werde. Diese Vorgehensweise könne überraschend sein und dabei sei es auch nicht erstaunlich, dass man sich dann wehre. Es sei normal, dass man sich wehre, wenn einem keine Zeit gelassen werde, um zu kooperieren. Auch sei es ihm Rahmen von Verhaftungen üblich, dass man Beschimpfungen ausspreche.