12.4 Beweismittel Die Vorinstanz brachte die verschiedenen Beweismittel korrekt ins Verfahren ein und gab diese richtig zusammengefasst wieder (pag. 1890 ff.; S. 59 ff. der Urteilsbegründung); darauf wird vollumfänglich verwiesen. Oberinstanzlich wurde der Beschuldigte ergänzend befragt (pag. 2722 ff.; pag. 3270 ff.). Auf die entsprechenden Aussagen ist soweit notwendig bei der Beweiswürdigung einzugehen.