1604 Z. 3 ff.). Er habe sich nicht gewehrt, als man ihm den Haargummi habe abnehmen wollen (pag. 1604 Z. 28 f.). Er bestritt sodann wie bereits in der polizeilichen Einvernahme, in den weiteren Situationen Gegenwehr geleistet sowie die Polizisten beschimpft und bespuckt zu haben (pag. 257/50 Z. 223 und Z. 236; pag. 1604 Z. 33 ff.; pag. 1605 Z. 4 ff. und Z. 18 ff.). Der Beschuldigte wies auch oberinstanzlich jegliche Anschuldigungen von sich und bemängelte wiederholt, dass die Überwachungskameras in den Gefängnissen ausgewertet werden sollten (pag. 2724 Z. 7 ff.). 12.4 Beweismittel