12.3 Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Unbestritten und durch die Akten erstellt ist, dass die Polizisten Q.________ und P.________ den Beschuldigten angehalten und auf die Polizeiwache R.________(Ortschaft) mitgenommen haben, wo dieser in eine Zelle gebracht wurde. Weiter wurde ihm seine Sachen und sein Haargummi weggenommen und er wurde anschliessend vom Polizisten U.________ in Anwesenheit vom Polizisten P.________ einvernommen. Daraufhin wurde er wieder in die Zelle gebracht, wo er urinierte.