43 In der Polizeiwache R.________(Ortschaft) (vgl. Ziff. 3.1 vorstehend) urinierte der Beschuldigte A.________ aus Wut über seine polizeiliche Anhaltung mutwillig an die verschlossene Zellentüre. Sein Urin floss durch den Türspalt und verunreinigte neben der Zellentür den Zellenboden und den Flur ausserhalb der Zelle. Auch die Sicherheitszelle im Regionalgefängnis R.________(Ortschaft) verunreinigte der Beschuldigte A.________ durch mutwilliges Urinieren.