Zur eingangs erwähnten Zeit wurde der Beschuldigte A.________ an der BB.________ (Adresse) in R.________(Ortschaft) kontrolliert. Weil sich dabei herausstellte, dass er sich aufgrund der Ausgrenzungsverfügung des Migrationsdienstes des Kantons BB.________ (Kanton) vom 12.07.2011 nicht dort hätte aufhalten dürfen und sich seit mehreren Jahren illegal in der Schweiz aufhält, wurde der Beschuldigte A.________ in die Polizeiwache R.________(Ortschaft) und anschliessend in das Regionalgefängnis R.________(Ortschaft) eingewiesen. 42 (…)