Als der Beschuldigte A.________ vom Polizisten P.________ aufgefordert wurde, seine Kleider abzugeben, spukte er ihm an den Kopf. 4. Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB) mehrfach begangen am 08.08.2019 zwischen 14:45 und 17:30 Uhr in R.________(Ortschaft), AZ.________(Adresse) und BA.________(Adresse) (Regionalgefängnis R.________(Ortschaft))