12. Vorfälle vom 8. August 2019 12.1 Vorbemerkungen Gegenstand des Neubeurteilungsverfahrens bilden weiter die Vorwürfe der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie der Hinderung einer Amtshandlung. Die Schuldsprüche wegen mehrfacher Beschimpfung und mehrfacher Verunreinigung von fremdem Eigentum hat der Beschuldigte vor Bundesgericht nicht angefochten und insoweit akzeptiert, weshalb diese Erwägungen des Urteils SK 22 34 nachfolgend unverändert wiedergegeben werden (vgl. pag. 2899 ff., S. 28 ff der Urteilsbegründung).