tendes Aussageverhalten zeitigen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass der Strafkläger 4 im Kerngeschehen, sei es im freien Bericht, sei es auf entsprechende Fragen, im Kerngeschehen schlüssige und lebensnahe Ausführungen machte bzw. Antworten gab. Seine originelle Schilderung, demnach er seinen Gurt ausgezogen und damit auf den Beschuldigten losgegangen sei, wird vom Polizisten AP.________ und auch vom Beschuldigten selbst bestätigt. Der Beschuldigte sagte im Rahmen der Neubeurteilungsverhandlung, dass er sich nicht auf den Strafkläger 4 fokussiert habe, als er ihm (gemeint dem Beschuldigten) den Faustschlag gegeben habe und als die Sache mit dem Gurt gewesen sei (pag.