Dennoch finden sich auch bei ihm Widersprüche. So wird aus seinen Aussagen nicht ganz klar, ob vor und / oder nach dem Messerstich eine verbale Auseinandersetzung stattgefunden hat. In den beiden tatnächsten Einvernahmen im AF.________(Spital) am 28. Juni 2020 (pag. 125 f.) wie auch bei der Polizei am 3. Juli 2020 (pag. 185, al. 137 ff., pag. 186 al. 179 ff.) gab G.________ an, dass es vor dem Stich keine verbale Auseinandersetzung gegeben habe und dass die Polizei erst später gekommen sei. Diese Version lässt sich auch am ehesten mit den Aussagen der Polizisten vereinbaren, gemäss welchen bei der von ihnen beobachteten verbalen Auseinandersetzung kein Messer im Spiel gewesen sei.