_ waren während des gesamten Verfahrens nicht übermässig belastend. So hat er ausgesagt, dass er eigentlich gar nicht gegen A.________ vorgehen und keine Anzeige gegen ihn machen wolle. Dazu kommt, dass G.________ den Beschuldigten trotz des Messerstichs vor der Polizei warnen wollte und ihn aufgefordert hat, das Messer wegzuwerfen. Er belastet sich zudem auch selber, indem er angab, dass er sich natürlich gewehrt, dem Beschuldigten Ohrfeigen gegeben, Drogen und Alkohol konsumiert sowie eine Flasche und seinen Gurt zur Hand genommen habe.