Denn ihre Aufmerksamkeit dürfte sich, wie bereits erwähnt, nicht von Beginn weg auf die Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und dem Strafkläger 4 gerichtet haben, sondern erst, als diese bereits im Gange war. Dafür, dass dies nicht wahrgenommen wurde, spricht die Darstellung des Strafklägers 4, demnach ihm der Beschuldigte den Messerstich gleich am Anfang der Auseinandersetzung und überraschend zugefügt hatte und die Polizei erst später dazugekommen sei. Ebenso wenig erstaunt, dass von den einvernommenen Anwesenden niemand von Blut auf dem T-Shirt vom Strafkläger 4 oder dessen Kleiderwechsel berichtete.