221/21 Z. 58 ff.). Nachdem die Polizei zunächst keine Verletzung habe feststellen können, habe sich der Strafkläger 4 nach kurzer Zeit nochmals an AK.________ gewendet. Dieser entdeckte dann eine Stichwunde, die Sanität wurde alarmiert und der Verletzte ins AF.________(Spital) transportiert (pag. 221/21 Z. 64 ff.). Im AF.________(Spital) führte der Strafkläger 4 aus, er sei in der Nacht mehrere Male auf den Täter getroffen. Am Morgen habe er das Gespräch mit dem Täter gesucht, dieser habe in der linken Hand eine Glasflasche und in der rechten Hand ein offenes Sackmesser gehalten.