(Örtlichkeit) entfernt (pag. 130 f.; pag. 221/35 Z. 65 ff. und Z. 79 ff.). Er habe aus einer Distanz von ca. 35-40 Meter feststellen können, dass sich zwei Männer in die Haare gerieten. Die Auseinandersetzung habe ca. 10 bzw. evtl. auch nur 8 Minuten gedauert (pag. 130; pag. 221/37 Z. 146 ff.). Er habe keine gefährlichen Gegenstände gesehen, so wie er es aus der Distanz beobachtet habe (pag. 221/35 Z. 78 f.). 10 bis 15 Minuten nach der Schlägerei sei der Strafkläger 4 zu AK.________ gekommen und habe von Schmerzen berichtet (pag. 221/21 Z. 58 ff.).