Der Strafkläger 4 war dem anwesenden Polizisten AK.________ persönlich bekannt und Letzterer hat erkannt, dass der Strafkläger 4 in die Rangelei involviert war (pag. 221/20 Z. 51 f.). AK.________ gab an, aufgrund der Distanz habe er nicht gesehen, mit wem der Strafkläger 4 die Schlägerei oder Auseinandersetzung gehabt habe, da habe er sich zu wenig geachtet (pag. 221/22 Z. 97 ff.). Polizist AP.________ berichtete, dass der Streit mehrere Minuten gedauert habe und die Kontrahenten durch das anwesende Partyvolk mehrfach getrennt worden seien.