Erst beim zweiten Mal habe man die Wunde gesehen, die kaum mehr geblutet habe. Zusammen mit den Aussagen des Strafklägers 4 erkläre der neue Arztbericht, weshalb der Polizist beim ersten Mal kein Blut am T-Shirt gesehen habe. Es habe nicht mehr so stark nachgeblutet, weshalb man auch nicht mehr viel Blut am T-Shirt gesehen habe, nachdem er es gewechselt habe. Dass keine der befragten Personen die Wunde während der Auseinandersetzung gesehen habe, erstaune nicht. Die Polizei habe sich nicht auf diese Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und dem Strafkläger 4 konzertiert, sie sei mit dem Abräumen bzw. der Sicherstellung der Musikanlage beschäftigt gewesen.