Dann mache der Bericht die Angabe von 6 Minuten plus minus 2 Minuten, ab da es aufhöre zu bluten und die Gerinnung einsetze. Diese Zeit passe genau zum Beweisschluss, demnach der Strafkläger 4 nach der Auseinandersetzung sein Oberteil gewechselt habe. Er habe ausgesagt, sein T-Shirt gewechselt und das blutige T-Shirt weggeworfen zu haben. 10 bis 15 Minuten nach der Auseinandersetzung habe er sich das erste Mal an den Polizisten gewandt und dieser habe keine Verletzungen feststellen können. Erst beim zweiten Mal habe man die Wunde gesehen, die kaum mehr geblutet habe.