Hingegen würden die Aussagen des Privatklägers 4 von denjenigen der Polizei gestützt (pag. 2749 ff.). Den Ausführungen der Verteidigung im Rahmen des Neubeurteilungsverfahrens hielt Staatsanwältin AH.________ für die Generalstaatsanwaltschaft entgegen, dass auch der seitens der Verteidigung eingereichte Bericht von Dr. AJ.________ zum bisherigen Beweisergebnis passe. Dieser erwähne mehrmals, dass nicht wirklich gesagt werden könne, wie lange eine Wunde blute, da es von zu vielen Variablen abhänge. Dann mache der Bericht die Angabe von 6 Minuten plus minus 2 Minuten, ab da es aufhöre zu bluten und die Gerinnung einsetze.