Weiter führte die Verteidigung im Wesentlichen aus, die Version des Beschuldigten sei absolut möglich. Gestützt auf den Arztbericht wisse man, es brauche eine gewisse Zeit bis die Blutung stoppe, mindestens aber 6 Minuten und in dieser Zeit könne der Strafkläger 4 nicht das T-Shirt gewechselt haben. Wäre dieser Zeitraum so kurz gewesen, wie die Staatsanwaltschaft vorbringe, hätte irgendwo am T-Shirt noch etwas Blut sein müssen. In dieser Viertelstunde könne er nicht zugewartet und dann sein T-Shirt gewechselt haben. Hierzu brauche es länger. Die Staatsanwaltschaft sage, er habe die Verletzung erst nach 30 Minuten bemerkt. Dies könne nicht sein;