Einer seiner Freunde habe anschliessend das Blut gesehen, weshalb er dann sein T-Shirt gewechselt habe. Dies müsse sich vor der von der Polizei beobachteten Auseinandersetzung zugetragen haben. Der Strafkläger 4 habe bereits bei der Ersteinvernahme ausgesagt, den Stich erhalten zu haben, ohne dass der Andere etwas gesagt habe. Diesfalls hätte der Täter das Messer vor dem Eintreffen der Polizei schnell noch verschwinden lassen müssen, was den Angaben der Polizei entgegenstehe, die kein Messer gesehen oder gefunden hätten. Sie habe zwei Beteiligte sich prügeln sehen, wobei der Strafkläger 4 gewalttätiger gewesen sei als der Beschuldigte.