Das treffe nicht zu, denn Polizist AK.________ habe von einer Auseinandersetzung gegen 06:00 Uhr am AU.________(Örtlichkeit) im Zusammenhang mit einem Mann mit einer Flasche berichtet und er habe diesen Mann später bei der N.________(Ortschaft) wieder gesehen. Es gebe keine Beweise, dass es in dieser Nacht nicht auch noch andere Schlägereien gegeben habe, die der Strafkläger 4 trotz seiner Beteiligung nicht gegenüber der Polizei erwähnt habe. Zudem sei der Stich von hinten zugeführt worden, ohne dass dies der Strafkläger 4 wirklich bemerkt habe. Einer seiner Freunde habe anschliessend das Blut gesehen, weshalb er dann sein T-Shirt gewechselt habe.