25 AG.________ sei der Beschuldigte ein sehr aggressiver und impulsiver Typ, der sich sehr schnell verletzt fühle. Weiter habe die Staatsanwaltschaft ausgeführt, die Wunde sei noch frisch gewesen, was wie dargelegt nicht erwiesen sei. Die Ausführungen des IRM könnten auch so verstanden werde, dass die Verletzung um 04:00 Uhr am Morgen entstanden sei. Ebenfalls habe die Staatsanwaltschaft vorgebracht, die Polizei habe von keinen anderen Auseinandersetzungen in dieser Nacht berichtet. Das treffe nicht zu, denn Polizist AK.