Er habe nie gesagt, dass der Beschuldigte der Täter gewesen sei, sondern die Polizei habe darauf beharrt, nachdem er keine Aussagen mehr habe machen wollen. Die Polizei habe gefragt, ob er jemanden auf der Fotodokumentation erkenne. Er habe dann gesagt, er kenne den Beschuldigten, was nachvollziehbar sei, da man sich an diesem Abend drei Mal gesehen habe. Die Aussagen des Strafklägers 4 liessen den Schluss zu, dass er dem Beschuldigten den Messerstich habe anhängen wollen. Dies entspreche der Verhaltensweise einer Person, die unter Kokain- und Alkoholeinfluss stehe. Und der Strafkläger 4 habe zugegeben, um 03:00 Uhr konsumiert zu haben. Dafür sprächen auch die Gedächtnislücken. Zu-