Diese habe in dem Moment auch nicht mehr geblutet. Der Strafkläger 4 habe keine Anzeige gegen den Beschuldigten erstatten wollen, weil er gewusst habe, dass der Beschuldigte nicht der Verursacher des Messerstiches sei. Ausserdem sei er es gewesen, der den Beschuldigten geschlagen und damit die Auseinandersetzung begonnen habe. So habe der Strafkläger 4 denn auch nichts Anderes gemacht, ausser dem Insistieren und mehrmaligen Nachfragen der Polizei zu folgen. Das sei eine plausible Erklärung für seine widersprüchlichen Aussagen. Er habe nie gesagt, dass der Beschuldigte der Täter gewesen sei, sondern die Polizei habe darauf beharrt, nachdem er keine Aussagen mehr habe machen wollen.