Es sei unmöglich, dass sich der Strafkläger 4 ausserhalb des Zeitraums, in dem die Polizei gesehen habe, dass er nicht blute und dem Moment, als er die Verletzung bemerkt habe, umgezogen habe. Ebenfalls unmöglich sei, dass er das T-Shirt in der Zeit nach der Auseinandersetzung gewechselt habe. Gemäss IRM sei die Wunde kompatibel mit einer Wunde, die einige Stunden zuvor hinzugefügt worden sei. Somit sei durchaus möglich, dass einige Stunden vergangen waren, bis der Polizist AK.________ die Wunde festgestellt habe. Diese habe in dem Moment auch nicht mehr geblutet.