Die Verteidigung argumentierte weiter, dass der Polizist AK.________ ausgesagt habe, dass es an diesem Abend eine Stunde zuvor noch eine andere Auseinandersetzung mit einer Flasche beim AU.________(Örtlichkeit) gegeben und er den Täter dieser Auseinandersetzung später auch bei der N.________(Ortschaft) wiedergesehen habe. Es sei demnach durchaus möglich, dass der Strafkläger 4 darin involviert gewesen sei und er sich die Verletzung bei dieser Auseinandersetzung zugezogen habe.