Die Verurteilung des Beschuldigten stütze sich einzig auf die Aussagen des Strafklägers 4, welche vom Beschuldigten stets bestritten worden seien. Es handle sich mithin um eine Aussage gegen Aussage Situation. Das Gericht könne indessen nicht auf die Aussagen des Strafklägers 4 abstellen, da dieser sich zu häufig widerspreche. Insbesondere bezüglich des angeblichen