3230 ff.) soll der Beschuldigte das angebliche Opfer geschlagen und im Rahmen der körperlichen Auseinandersetzung ein Messer gezückt haben. Als das angebliche Opfer am Boden lag, soll es gemäss einer am Geschehen unbeteiligten Auskunftsperson zweimal vom Beschuldigten an den Kopf getreten worden sein (pag. 3154 Z. 38 f.). Anlässlich der Hafteröffnung gab der Beschuldigte am 20. Oktober 2023 demgegenüber zu Protokoll, er habe mit den Fäusten geschlagen und er schlage niemanden, der am Boden liege. Zudem gab er an, das angebliche Opfer habe ihn (den Beschuldigten) mit dem Messer geschlagen (pag. 3167 Z. 24 ff.).