Der Beschuldigte wurde wegen des Vorfalls mit Strafbefehl vom 20. September 2019 wegen Drohung und Beschimpfung schuldig erklärt. Bei einer Anhaltung am 19. Juli 2019 im Nachgang an eine Streiterei trug der Beschuldigte ebenfalls ein Taschenmesser auf sich (pag. 23; pag. 28; pag. 79 f., edierte Akten ________). Weiter wurden im Neubeurteilungsverfahren die Akten des von der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland am 20. Oktober 2023 gegen den Beschuldigten eröffneten Verfahrens ________ wegen versuchter schwerer Körperverletzung sowie wegen Gewalt und Drohung gegen Behörde und Beamte (evtl. Hinderung einer Amtshandlung), beides angeblich begangen am 19. Oktober 2023 in O.___